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Verkehrsrecht
Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei | Mainz bildet u. a. der Rechtsbereich Verkehrsrecht.

Es zeigt sich, dass mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden können. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen und Argumente, gegen die Sie ohne anwaltlichen Beistand kaum ankommen. Es ist nunmal häufig der Fall, wer den längeren Atmen hat einen Rechtsfall aussitzen zu kommen hat leider oftmals schon gewonnen. Bei Unfall- Geschädigten ist hervorzuheben, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen müssen. Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Verkehrsunfalls- Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden.
Die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt werden somit komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der
Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeldfragen und bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Die Ackenheil Anwaltskanzlei vertritt die Geschädigten von Verkehrsunfällen und hilft Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen.vAber auch Unfallverursacher, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.


Die Ackenheil Anwaltskanzlei | Mainz setzt sich im Bereich des Verkehrsrechts für Ihre Ansprüche ein:

UNFALLVERLETZUNGEN bedingt durch einen Verkehrsunfall.

• Anspruch auf Schmerzensgeld

• Ersatz Ihres Verdienstausfalls

• Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung diese nicht übernehmen sollte




Bei einem Unfallschaden haben Sie ein Recht auf :


• einen Anwalt Ihrer Wahl

• freie Wahl des Gutachters

• auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt für ihren Unfallwagen

• freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen

• einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen.

Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Fahrzeuges erstattet.



Auch berät Sie Rechtsanwalt Andreas Ackenheil bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden und bei Verkehrsverstößen (bspw. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung).




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